Beschäftigte, die eine amtliche Quarantäne-Anweisung bekommen, werden ab dem 1. November deutschlandweit keine Lohnfortzahlungen mehr erhalten, in einigen Bundesländer wurde diese Regelung schon jetzt umgesetzt. Gleichzeitig fordern Arbeitgeberverbände gleich direkten Zugriff auf Gesundheitsdaten ihrer Angestellten, um die Impfquoten in ihren Betrieben festzustellen.

Dies sind direkte Angriffe auf das Selbstbestimmungsrecht der Arbeiterinnen und Arbeiter, was mit ihnen und ihren Daten passiert. Zum einen geht es hier um einen Präzedenzfall, einen weiteren Schritt beim Abbau von hart erkämpften Rechten, zum anderen ergeben sich auch viele weitere reale Probleme, die sich über so eine Regelung mit einschleichen. So können ja auch weitere sensible Daten in die Hände der Chefs gelangen, etwa wenn man durch eine Vorerkrankung begründet sich nicht impfen lassen kann.

Es ist ja nicht unwahrscheinlich, dass der ein oder andere Arbeitgeber sich etwa bei einer Neuanstellung für einen anderen Kandidaten entscheidet, sollte er vermuten, dass die Vorerkrankung zu Arbeitsausfällen führen könnte, oder man landet ganz oben auf der Abschussliste bei Stellenstreichungen.

Es gibt also gute Gründe, für das informationelles Selbstbestimmungsrecht. Dass dies nun für Angestellte in einem der persönlichsten Bereiche nicht gelten soll, zeigt einmal mehr, mit welcher Geringschätzung die herrschende Klasse auf uns als Arbeitende schaut. Für jemanden, der sich wochenlangen Lohnausfall nicht leisten kann, wird so faktisch eine Impfpflicht eingeführt, wer genug hat, darf machen was er will.

Wenn mein Chef unter dem Vorwand der Corona-Pandemie meine Gesundheitsdaten einsehen darf, ist das ein weiterer Schritt zum gläsernen Arbeitnehmer. Und wer weiß, vielleicht interessiert sich auch dein Chef heute für deinen Impfstatus, und morgen schon für Vorerkrankungen und andere Ausfallrisiken.

 

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